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   BAG, 06.03.1974 - 4 AZR 72/73   

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https://dejure.org/1974,166
BAG, 06.03.1974 - 4 AZR 72/73 (https://dejure.org/1974,166)
BAG, Entscheidung vom 06.03.1974 - 4 AZR 72/73 (https://dejure.org/1974,166)
BAG, Entscheidung vom 06. März 1974 - 4 AZR 72/73 (https://dejure.org/1974,166)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertragsbruch - Kündigung vor Dienstantritt - Kündigungsfrist - Beginn - Anfrage - Ordentliche Kündigung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Kündigung vor Dienstantritt, Vertragsbruch, Kündigung vor Vertragsbeginn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 26, 71
  • NJW 1974, 1399 (Ls.)
  • MDR 1974, 785
  • DB 1974, 1070
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 22.08.1964 - 1 AZR 64/64

    Kündigung - Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 06.03.1974 - 4 AZR 72/73
    1) Zur Kündigung vor Dienstantritt hat der Erste Senat auf Anfrage mitgeteilt, daß er seine in der Entscheidung vom 22. Auguä't 1964 - 1 AZR 64/64 - BAG 16, 204 = AP Nr. 1 zu § 620 BGB vertretene Rechtsansicht weder aufrecht erhalte noch aufgebe.

    Das Landesarbeitsgerieht geht ohne Erörterung dieser Frage insoweit von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus, nach der eine Kündigung vor Dienstantritt von Seiten beider Vertragsparteien zwar grundsätzlich möglich ist, jedoch im Zweifel die Kündigungsfrist erst mit Dienstantritt zu laufen beginnt, wenn nichts anderes vereinbart ist oder sich aus den Umständen ergibt (BAG 16, 204 = AP Nr. 1 zu § 620 BGBj mit Anm. von A. Hueck).

    Senat sei unter keiner der beiden möglichen Rechtsmaterien entscheidungsbefugt und "konnte seine in der Entscheidung vom 22. August 1964 - 1 AZR 64/64 - (BAG 16, 204 = AP Nr. 1 zu § 620 BGB) vertretene Rechtsansicht weder aufrecht erhalten noch aufgeben." Der 2. Senat hat auf die Anfrage des 12.

  • BAG, 18.12.1969 - 2 AZR 80/69

    Vertragsbrüchige Arbeitnehmer - Vertragsbruch - Kosten von Zeitungsinseraten -

    Auszug aus BAG, 06.03.1974 - 4 AZR 72/73
    2) Der Vierte Senat hat an den Zweiten Senat folgende An frage gerichtet: "Hält der 2. Senat an seiner im Urteil vom 18. Dezember 1969 - 2 AZR 80/69 - (AP Nr. 3 zu § 276 BGB Vertrags bruch) geäußerten Auffassung fest, daß bei einer ore dentlichen Kündigung vor Dienstantritt ohne besondere Vereinbarung dazu die Kündigungsfrist erst mit dem vor gesehenen Dienstantritt zu laufen beginnt, oder ist er der Auffassung, daß im Zweifel die Kündigungsfrist bereits mit dem Zugang der Kündigung zu laufen beginnt?" (vgl. dazu Feller JZ 1964, S. 210 ff.).

    Von dieser Rechtslage geht aich der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts aus (Urteil vom 18. Dezember 1969 - 2 AZR 80/69 - = AP Nr. 3 zu § 276 BGB Vertragsbruch).

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 324/03

    Kündigung vor Dienstantritt

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (6. März 1974 - 4 AZR 72/73 - AP BGB § 620 Nr. 2 = EzA BGB § 620 Nr. 19; 2. November 1978 - 2 AZR 74/77 - AP BGB § 620 Nr. 3 = EzA BGB § 620 Nr. 75; 9. Mai 1985 - 2 AZR 372/84 - AP BGB § 620 Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 38) und nahezu einhelliger Literaturansicht (Joussen NZA 2002, 177; Linck AR-Blattei SD Kündigung I C Kündigung vor Dienstantritt Rn. 14 ff.; ErfK-Müller-Glöge 3. Aufl. § 620 BGB Rn. 67; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 230; einschränkend MünchKomm-Schwerdtner BGB 3. Aufl. vor § 620 Rn. 161) ist bei einer Kündigung vor Dienstantritt nicht - wie dies das Landesarbeitsgericht annimmt - davon auszugehen, dass die Parteien grundsätzlich und im Zweifel ein Interesse an einer zumindest vorübergehenden Durchführung des Arbeitsvertrages haben und deshalb die Kündigungsfrist, wenn keine Anhaltspunkte für einen abweichenden Parteiwillen bestehen, erst mit Dienstantritt beginnen soll.

    c) Die vom Landesarbeitsgericht vertretene Ansicht, ohne Anhaltspunkte für einen abweichenden Parteiwillen beginne bei einer Kündigung vor Dienstantritt im Zweifel der Lauf der Kündigungsfrist erst mit dem vorgesehenen Dienstantritt, ist vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung seit der Entscheidung vom 6. März 1974 (- 4 AZR 72/73 - AP BGB § 620 Nr. 2 = EzA BGB § 620 Nr. 19) stets abgelehnt worden.

  • BGH, 21.02.1979 - VIII ZR 88/78

    Ordentliche Kündigung eines noch nicht vollzogenen Mietvertrages

    Es hält daher die ordentliche Kündigung auch des noch nicht vollzogenen Arbeitsverhältnisses für statthaft (BAGE 16, 204 [BAG 22.08.1964 - 1 AZR 64/64] = NJW 1965, 171 = AP BGB § 620 Nr. 1 mit Anmerkung von A. Hueck und BAG Urteil vom 6. März 1974 - 4 AZR 72/73 = AP BGB § 620 Nr. 2 mit Anmerkung von G. Hueck = NJW 1974, 1399 nur Leitsatz).

    Die Notwendigkeit einer - unter Umständen ergänzenden - Vertragsauslegung kann sich vor allem aus der Interessenlage der Vertragsteile ergeben (vgl. G. Hueck zum BAG Urteil vom 6. März 1974 a.a.O.); so etwa, wenn der Vermieter - erkennbar für den Mieter - größere Aufwendungen gemacht hat, die im Zusammenhang mit dem Mietvertrag stehen, und er erwarten durfte, durch die Miete, die sein Vertragspartner zahlen sollte, einen wirtschaftlichen Ausgleich zu erhalten.

  • BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 372/84

    Anspruch auf Gehalt bei Annahmeverzug - Kündigung vor Antritt des Dienstes -

    Vereinbaren die Parteien die kürzeste zulässige Kündigungsfrist, so spricht dies gegen die mutmaßliche Vereinbarung einer Realisierung des Arbeitsverhältnisses für diesen Zeitraum (Bestätigung und Fortführung von BAG 6, 3.1974 - 4 AZR 72/73 = BAGE 26, 71 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB).

    Diese Rechtsprechung hat der Vierte Senat in dem Urteil vom 6. März 1974 (BAG 26, 71 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB, zu III der Gründe) im Anschluß an einen auf seine Anfrage ergangenen Beschluß des erkennenden Senats (mitgeteilt in dem vorbezeichneten Urteil) aufgegeben.

    Auch in der Folgezeit sowie nach dem Urteil des Vierten Senats vom 6. März 1974 (aaO) ist diese Rechtsfrage umstritten geblieben.

    Der erkennende Senat hält im Grundsatz an der in seiner Stellungnahme zur Anfrage des Vierten Senat vertretenen und von diesem in dem Urteil vom 6. März 1974 (aaO) übernommenen Ansicht fest.

  • BAG, 26.03.1981 - 3 AZR 485/78

    Kündigung - Vertragsbruch

    Ob er das Arbeitsverhältnis dennoch antreten mußte, hängt davon ab, wann die zweiwöchige Kündigungsfrist begann, mit Zugang des Kündigungsschreibens oder erst am Tage des vorgesehenen Arbeitsbeginns (vgl. dazu BAG 26, 71 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB; AP Nr. 3 zu § 620 BGB; KR-Hillebrecht, § 622 BGB Rdnr. 53).
  • LAG München, 27.03.2003 - 2 Sa 389/02

    Kündigung vor Antritt des Arbeitsverhältnisses

    Später ist das Bundesarbeitsgericht jedoch von dieser Rechtsprechung abgerückt (Urteile vom 6.3.1974 - 4 AZR 72/73 - AP Nr. 2 zu § 620 BGB; und vom 9.5.1985 - 2 AZR 372/84 - NZA 86, 671).
  • BAG, 17.07.1985 - 5 AZR 104/84

    Anspruch auf Zahlung einer für den Fall des Nichtantritts der Arbeit vereinbarten

    Ein Arbeitsvertrag, der erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden soll, kann zwar grundsätzlich bereits vor der vorgesehenen Arbeitsaufnahme gekündigt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG 16, 204 = AP Nr. 1 zu § 620 BGB, zu II 4 der Gründe; BAG 26, 71 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB, zu III der Gründe; BAG 31, 121 = AP Nr. 3 zu § 620 BGB, zu II 1 a der Gründe; ebenso überwiegende Meinung im Schrifttum, vgl. KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 620 BGB, Rz 52 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 21.07.1982 - 5 AZR 549/80

    Im Arbeitsvertrag vereinbarte Vertragsstrafe - Kündigung des Arbeitsvertrages vor

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 16, 204 = AP Nr. 1 zu § 620 BGB, zu II 4 der Gründe; BAG 26, 71 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB, zu III der Gründe; BAG 31, 121 = AP Nr. 3 zu § 620 BGB, zu II 1 a der Gründe).
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